Bären Apotheke

+49 (6452) 5015

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Unsere Kundenkarte – jetzt Vorteile sichern!

Nutzen auch Sie die Vorteile Ihrer Gesundheitskarte der Bären Apotheke in Battenberg. So werden Sie noch besser betreut und haben folgende Vorteile:

Das Antragsformular bekommen Sie bei uns in der Apotheke.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Verträglichkeit Ihrer Arzneimittel!

Entstehen beim gewünschten Grippemittel Wechselwirkungen zu Ihren anderen Medikamenten? Mit Ihrer Registrierung zu unserem Stammkundenrabatt erkennen wir Verträglichkeiten sofort, auch wenn Sie Ihre anderen Medikamente bereits vor Wochen bei uns gekauft haben. Und sollten neue Risiken bei von Ihnen eingenommenen Medikamenten bekannt werden, können wir Sie schnell und gezielt informieren.

Immer gut beraten

Wir wissen, welches Nasenspray Ihnen beim letzten Mal so gut geholfen hat oder welchen Lichtschutzfaktor Ihr Sonnenschutzmittel im letzten Jahr hatte. Uns liegt Ihre Gesundheit am Herzen und unsere Erfahrung kommt Ihnen zu Gute.

Jahresabrechnung für´s Finanzamt

Am Jahresende erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Aufstellung sämtlicher Aufwendungen zum Nachweis außergewöhnlicher Belastungen beim Finanzamt.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass eine Speicherung der von Ihnen angegebenen Daten zur Nutzung unseres Stammkundenrabatts unumgänglich ist. Wir werden Ihre Daten jedoch selbstverständlich streng vertraulich behandeln, nicht an Dritte weitergeben und bei Bedarf auf Ihren Wunsch hin umgehend löschen.

„Befreit“ oder nicht – wir wissen´s!

Mit Ihrer Teilnahme können Sie Ihren Befreiungsbescheid getrost zu Hause lassen. Wir registrieren nur einmal Ihre Befreiung von den Rezeptzuzahlungen und auch wenn Sie Ihre Kundenkarte nicht zur Hand haben – wir kennen Sie.

Übersicht Ihrer Zuzahlungen

Wir erfassen Ihre Rezeptzuzahlungen bei uns im System. Am Ende jeden Jahres erhalten Sie von uns eine komplette Auflistung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkasse. Hier sparen Sie unter bestimmten Voraussetzungen bares Geld: Bei geringem Einkommen gibt es abhängig vom Familienstand Härtefallregelungen zur Befreiung von Rezeptzuzahlungen – Fragen Sie Ihre Krankenkasse.